Einzelkontenverwaltung

Die Funktionsweise der Einzelkontenverwaltung ist denkbar einfach. Der Investor eröffnet bei einer Einzelkontenverwaltung ein Konto auf seinen Namen bei einer darauf spezialisierten Bank.

Der Vermögensverwalter - hier Balmung Capital Management - bekommt eine limitierte Handelsvollmacht für dieses Konto.

Limitiert bedeutet, dass der Vermögensverwalter Handelsentscheidungen zugunsten dieses Kontos treffen und ausführen darf, Überweisungen und Abhebungen jedoch nur durch den Kunden selbst möglich sind. Die kontoführende Bank übernimmt die Limit-Überwachung sowie das Berichtswesen (Reporting) an den Kunden.

Abrechnungen werden von der Bank erstellt und dem Kunden direkt zugesandt. Limit-Überschreitungen oder fehlerhafte Abrechnungen durch Balmung Capital Management sind daher nicht möglich. 

 

Der Investor hat die größtmögliche Transparenz, da jede Transaktion mit allen Details einzeln ausgewiesen wird. Ein- und Auszahlungen auch von Teilbeträgen sind jederzeit möglich. Wie groß der Vorteil der täglichen Liquidität ist, wurde während der Finanzmarktkrise deutlich.

Bei den geführten Konten handelt es sich nicht um gewöhnliche Girokonten, sondern um so genannte "segregierte" Einzelkonten. Dies bedeutet, dass die Konten wie ein Sondervermögen von den übrigen Vermögenswerten der Bank getrennt verwahrt werden.