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Die Funktionsweise der Einzelkontenverwaltung ist denkbar einfach.
Der Investor eröffnet bei einer Einzelkontenverwaltung ein Konto auf
seinen Namen bei einer darauf spezialisierten Bank.
Der Vermögensverwalter - hier Balmung Capital Management - bekommt eine limitierte Handelsvollmacht für dieses Konto.
Limitiert bedeutet, dass der Vermögensverwalter Handelsentscheidungen
zugunsten dieses Kontos treffen und ausführen darf, Überweisungen und
Abhebungen jedoch nur durch den Kunden selbst möglich sind. Die
kontoführende Bank übernimmt die Limit-Überwachung sowie das
Berichtswesen (Reporting) an den Kunden.
Abrechnungen werden von der Bank erstellt und dem Kunden direkt
zugesandt. Limit-Überschreitungen oder fehlerhafte Abrechnungen durch
Balmung Capital Management sind daher nicht möglich.
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Der Investor hat die größtmögliche Transparenz, da
jede Transaktion mit allen Details einzeln ausgewiesen wird. Ein- und
Auszahlungen auch von Teilbeträgen sind jederzeit möglich. Wie groß der
Vorteil der täglichen Liquidität ist, wurde während der
Finanzmarktkrise deutlich.
Bei den geführten Konten handelt es sich nicht um
gewöhnliche Girokonten, sondern um so genannte "segregierte"
Einzelkonten. Dies bedeutet, dass die Konten wie ein Sondervermögen von
den übrigen Vermögenswerten der Bank getrennt verwahrt werden. |
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